Definition der Feuerwerkskategorien

Hier finden Sie eine Erklärung zu den unterschiedlichen Kategorien für unsere Feuerwerkskörper. Es gibt daneben noch weitere Kategorien aber wir führen hier nur die Kategorien an, die wir auch in unserem Onlineshop anbieten.

Feuerwerk der Kategorie 1 (vormals Klasse I)

Feuerwerkskörper der Kategorie 1 stellen eine geringe Gefahr dar, daher können diese Feuerwerksartikel das ganze Jahr über verkauft werden. Voraussetzung für den Kauf ist die Vollendung des 12. Lebensjahres. In die Kategorie 1 befinden sich überwiegend Feuerwerkskörper mit folgenden Merkmalen:

  • stellen eine geringe Gefahr dar
  • der Schallpegel ist vernachlässigbar
  • der Einsatz in Innenbereichen ist teilweise möglich
  • in der Regel "nur" ein Sicherheitsabstand von mindestens 1 Meter
     

Feuerwerk der Kategorie 2 (vormals Klasse II)

Unter die Kategorie 2 fällt Feuerwerk, welches eine kleine Gefahr darstellt und für den Einsatz in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen ist. Der Verkauf von Artikeln der Kategorie 2 ist nur an Personen über 18 Jahren möglich und in Deutschland ohne behördliche Ausnahmegenehmigung nur im Zeitraum vom 28. bis 31. Dezember möglich. Mit einer behördlichen Genehmigung oder einem Gewerbeschein ist der Kauf auch außerhalb dieser Tage möglich.

Die Merkmale der Feuerwerkskörper der Kategorie 2 sind:

  • stellen eine kleine Gefahr dar
  • der Schallpegel ist gering
  • der Sicherheitsabstand beträgt normalerweise 8 Meter
  • darf ohne Ausnahmegenehmigung nur am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden

Ein PDF-Antragsformular für Feuerwerk der Kategorie 2 finden Sie direkt hier.

Nach Kauf des Feuerwerkes in unserem Onlineshop können Sie uns die Kopie der Genehmigung (zum Abbrennen eines Feuerwerkes) per E-Mail (info at krause-sohn.de ) zukommen lassen. Erst nach Eingang Ihrer Genehmigung (in Kopie) können wir die Feuerwerkskörper an Sie versenden (Ausnahme Silvester).

Feuerwerk der Kategorie T1 (vormals Klasse T1)

In die Kategorie T1 fallen alle pyrotechnischen Produkte, die nur Zweckgebunden eingesetzt werden dürfen, zum Beispiel für Theateraufführungen oder Veranstaltungen. Der Verkauf dieser Produkte darf nur an Personen über 18 Jahren erfolgen. Der Verkauf von pyrotechnischen Artikeln an den Endverbraucher ist nur gegen eine schriftliche Abgabe des vorgesehen Verwendungszweckes erlaubt. Die mitgelieferte Anleitung und sonstige Hinweise auf dem Artikel sollten zwingend beachtet werden!

Den geplanten Verwendungszweck können Sie uns im Anschluss der Bestellung mitteilen.

Oder als PDF-Formular hier downloaden Vorlage-T1. Bitte die T1 Klausel ausfüllen und uns per E-Mail ( info at krause-sohn.de )  zusenden.
Falls Sie die Ware direkt bei uns abholen können Sie auch das Formular bei der Warenübergabe an uns aushändigen.
 

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