Verbundfeuerwerk Dynasty - 85 Sek. von Weco
Verbundfeuerwerk 147 Schuss für Hochzeiten, Geburtstage, Silvester uvm
Feuerwerk Kategorie Kategorie 2
Genehmigung Mit Genehmigung
CE-Nummer 1008-F2-
Schuss 147 Schuss
Brenndauer ca. 85 Sekunden
Video: Direkt zum Video
Versandkosten Feuerwerk:
Gefahrgut Spedition (Nur mit Genehmigung oder Gewerbeschein): | 49,99 € (Mindestwarenwert: 150 €) |
Silvesterspedition (Auslieferung zwischen 28.12. - 31.12.): | Noch nicht verfügbar |
* inkl. ges. MwSt.zzgl. Versandkosten
Dynasty - Verbundfeuerwerk von Weco Feuerwerk
- Schusszahl: 147
- Brenndauer: 85 Sekunden
- Effekthöhe: 45 Meter
- Hersteller: Weco Feuerwerk
Das Verbundfeuerwerk Dynasty von Weco besteht aus 3 einzelnen Feuerwerksbatterien. Die Batterien sind alle untereinander verbunden, sodass das alle Feuerwerkskörper mit nur einer Zündung gezündet werden. Die Feuerwerk Batterien werden nach einander abgefeuert. Nachdem Sie die Dynasty angezündet haben können Sie das 85 Sekunden lange Feuerwerk am Stück genießen.
Die Effekte der in diesem Verbundfeuerwerk enthaltenen Batterien lassen sich wie folgt beschreiben:
Beginnend mit abwechselnd geschossenen Golweiden-Effekten und silbernen Blinkeffekten mit grünen Kometensternen kommt es zu einem kleinen Zwischenfinale aus einer schnellen Schussfolge von Cracklingsternen. Diesem folgen silberne und goldene Weideneffekte welche von Blinksternen mit roten Spitzen abgelöst werden. Das Finale des Feuerwerkverbundes bildet eine sehr schnell geschossene Abfolge von Silberkometen mit Goldglitter-Effekten.
Das Dynasty Verbundfeuerwerk können Sie ohne Genehmigung für Ihr Silvesterfeuerwerk kaufen. Mit Genehmigung können Sie das Asgard Verbundfeuerwerk auch für eine Hochzeit oder einen Geburtstag verwenden.
Lieferung: Silvester oder mit behördl. Genehmigung bzw. Gewerbeschein
Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nur an Personen über 18 Jahren abgegeben werden. Sie dürfen in der Zeit vom 01.01.-28.12. dem Verbraucher nicht überlassen werden, es sei denn, dass dieser eine Ausnahmegenehmigung gem. §24 (1) 1. SprengV der zuständigen Behörde vorlegt, oder der Einkauf über ein Gewerbe erfolgt. Drucken Sie bitte das "Antragsformular" aus und reichen Sie dieses bei der zuständigen Behörde ein. Diese Ausnahmegenehmigung ist 2 bis 3 Wochen vor dem Kauf und der Verwendung der Feuerwerkskörper zu beantragen.(ausgenommen Silvester)
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Gefahrenhinweis | H202: Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. |
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