Batteriefeuerwerk Out of Limits 30 Sek. von Nico
Batteriefeuerwerk 36 Schuss, für Silvester, Hochzeiten, Geburtstage uvm.
Feuerwerk Kategorie Kategorie 2
Genehmigung Mit Genehmigung
CE-Nummer CE 0589-F2-0016
Schuss 36 Schuss
Brenndauer ca. 30 Sekunden
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Versandkosten Feuerwerk:
Gefahrgut Spedition (Nur mit Genehmigung oder Gewerbeschein): 49,95 € (Mindestwarenwert: 130 €)
Silvesterspedition (Auslieferung zwischen 28.12. - 31.12.): 59,99 € (Mindestwarenwert: 200 €)
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Batteriefeuerwerk Out of Limits von Nico Feuerwerke - XXL Batterie
- Schusszahl: 36
- Brenndauer: ca. 30 Sekunden
- Kaliber Ø: 35 Millimeter
- Effekthöhe: 40 Meter
- Hersteller: Nico Feuerwerke
- mit bis zu 500g pyrotechnische Satzmasse. (NEM)
Das Batteriefeuerwerk Out of Limits von Nico enthält 36 Schuss und hat eine Brenndauer von 30 Sekunden. Die Effekte von diesem Nico Batteriefeuerwerk erreichen eine Höhe von zirka 40 Metern. Beim Out of Limits Batteriefeuerwerk beträgt das Kaliber 35 Millimeter. Folgende Effekte enthält dieses Batteriefeuerwerk:
nacheinander zündend, mit lautstarke zerlegenden Effektbuketts mit unzählig roten Sternen mit Silber-Glitzer, gelben Sternen mit Grün-Glitzer, grünen Sternen mit Gold-Glitzer und silbernen Sternen mit Rot-Glitzer. Gefolgt von einem Finale aus goldenen Chrisanthemen-Effekten. Eine beeindruckende Batterie mit großem Kaliber, Ideal für den krönenden Abschluss eines Feuerwerkes.
Egal ob Sie dieses Batteriefeuerwerk von Nico für Ihr Feuerwerk zu Silvester, Geburtstagsfeuerwerk oder Hochzeitfeuerwerk einsetzen möchten dieses Batteriefeuerwerk ist immer ein krönender Abschluss. Für ein Einsatz außerhalb von Silvester benötigen Sie jedoch eine Genehmigung, um das Batteriefeuerwerk kaufen zu können.
Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nur an Personen über 18 Jahren abgegeben werden. Sie dürfen in der Zeit vom 01.01.-28.12. dem Verbraucher nicht überlassen werden, es sei denn, dass dieser eine Ausnahmegenehmigung gem. §24 (1) 1. SprengV der zuständigen Behörde vorlegt, oder der Einkauf über ein Gewerbe erfolgt. Drucken Sie bitte das "Antragsformular" aus und reichen Sie dieses bei der zuständigen Behörde ein. Diese Ausnahmegenehmigung ist 2 bis 3 Wochen vor dem Kauf und der Verwendung der Feuerwerkskörper zu beantragen (ausgenommen Silvester).
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Signalwort | Achtung |
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